Das UnternehmenszeichenUnternehmenszeichen
Es kann aus einem bildhaften Zeichen, einem Wort oder einer Kombination aus Wort und Bild bestehen. ... basiert auf klaren Linien und prägnanten Abständen, die der Wortmarke eine moderne Form geben. Sein verantwortungsbewusster Einsatz im Einklang mit den definierten Standards macht es zu einem kraftvollen Symbol, das seiner herausgehobenen Bedeutung für den Auftritt des Unternehmens immer gerecht wird.
Varianten des Zeichens
Hauptvariante ist das einzeilige Zeichen, es wird in allen Formaten und LayoutLayout
Das Layout vermittelt einen Eindruck von der Form der späteren Ausführung eines ...-Flächen grundsätzlich waagerecht eingesetzt und zentriert platziert. Die Variante mit zwei Zeilen ist als Ausnahme nur für kleinformatige Flächen vorgesehen (z. B. Profilbilder in Social Media, Mehrmarkendarstellungen mit anderen MarkenzeichenMarkenzeichen
Die visuelle Übersetzung einer Marke in Form eines Bild- und/oder Wortmarke. im Kontext von Mitgliedschaften und Sponsorings).
Farben und Hintergründe
Das Zeichen wird grundsätzlich nur in Schwarz auf weißem Hintergrund abgebildet. Ausnahmsweise ist eine invertierte Variante in Weiß auf schwarzem bzw. dunkelgrauem Hintergrund für ausgewählte Anwendungen freigegeben (z. B. Kleidung und Give-aways). Jegliche Farbänderungen des Zeichens sind nicht zulässig, ebenso steht es niemals auf farbigen oder fotorealistischen Hintergründen.
Freiraum und Größe
Der Mindestfreiraum um das Zeichen beträgt nach allen Seiten hin mindestens einmal die Höhe des Buchstabens „T“. Kann dieser Mindestfreiraum nicht eingehalten werden, ist die Abbildung des Zeichens nicht zulässig. Als optimaler FreiraumFreiraum
Klar definierter Raum um ein Unternehmens- oder Markenzeichen, in dem keine anderen Elemente, wie z... gilt ein Abstand in der dreifachen Höhe des Buchstabens „T“. Die Größe des Zeichens darf 59 mm (Druckmedien) bzw. 200 Pixel (digitale Medien) nicht unterschreiten.
Offizielle Varianten des Zeichens mit Unterzeile
Für ausgewählte Segmente und Organisationseinheiten bestehen offizielle Varianten mit zusätzlicher Unterzeile. Diese Unterzeilen dürfen nicht verändert oder durch Zusätze wie z. B. Namen von Regionen oder Ländern erweitert werden. Die Erzeugung zusätzlicher Varianten bedarf immer einer vorab einzuholenden schriftlichen Genehmigung durch die Corporate Design-Fachfunktion im Bereich Global Communications & External Affairs (T/C).
Keine Nachbildungen, Veränderungen oder Zerstörung
Es dürfen ausschließlich Originalgrafiken des Zeichens einschließlich der offiziellen Varianten verwendet werden. Jegliche Imitation oder Nachbildung des Zeichens aus der Hausschrift oder einer anderen Schriftart ist nicht erlaubt, ebenso darf es nicht verzerrt oder in irgendeiner anderen Weise modifiziert werden. Das Zeichen darf nicht auf Gegenständen eingesetzt werden, die bestimmungsgemäß zerstört werden (z. B. Durchschneiden von Bändern bei Eröffnungen, Anschneiden von Torten bei Feierlichkeiten usw.).
Zulässige Verwendungen
Das Unternehmenszeichen darf grundsätzlich nur eingesetzt werden, soweit sich dies aus den Corporate Design-Guidelines ergibt. Seine Verwendung durch Dritte (z. B. Lieferanten, Vertriebspartner) bedarf immer der Genehmigung durch die Fachfunktionen Legal oder Communications auf Konzernebene bzw. in den Segmenten.
Umgang mit dem Unternehmensnamen
In Fließtexten wird der Name „Daimler Truck“ nicht als Unternehmenszeichen wiedergegeben, sondern in der jeweiligen Satzschrift in gemischter Schreibweise (Groß- und Kleinschreibung).
Schreibweisen mit Bindestrich („Durchkoppeln“)
„Daimler Truck“ wird stets ohne Bindestrich geschrieben. Zusammengesetzte, im Deutschen genutzte Begriffe in Verbindung mit Daimler Truck werden immer mit Bindestrich geschrieben, z. B. „Daimler Truck-Konzern“, „Daimler Truck-Standorte“, „Daimler Truck-Beschäftigte“. Dies gilt nicht für Funktionen oder Tools, z. B. „Daimler Truck Customer Center“ oder „Daimler Truck Supplier Portal“.
Unzulässige Hervorhebungen und Abkürzungen
Nicht zulässig sind die Schreibweise in Großbuchstaben und andere selektive Hervorhebungen des Unternehmensnamens sowie Abkürzungen als/mit „DT…“. Dies gilt für alle Bezeichnungen und Begriffsverbindungen mit „Daimler Truck“ oder „Daimler“.
Konzernhinweis (Endorsement)
Gesellschaften, an denen Daimler Truck mehrheitlich beteiligt ist und die nicht Daimler Truck im Namen tragen, können den Konzernhinweis „Ein Daimler Truck-Unternehmen“ (bzw. die jeweilige Entsprechung in der Landessprache) benutzen.
Anbieter/Datenschutz
Daimler Truck AG
Fasanenweg 10
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon +49 7 11 84 85-0
Telefax +49 7 11 84 85-20 00
contact@daimlertruck.com
Vertreten durch den Vorstand: Karin Rådström (Vorsitzende), Martin Daum, Karl Deppen, Andreas Gorbach, Jürgen Hartwig, John O’Leary, Eva Scherer
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Joe Kaeser
Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, Nr. HRB 762884
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 32 12 81 771
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